Gern beruhigen sich Bewohner von älteren Gebäuden, dass Asbest in intakten Bauteilen keinen Schaden anrichten kann. Inzwischen gilt: Je eher Asbest entfernt wird, desto besser. Das Problem ist das nun erreichte Alter der asbesthaltigen Fußbodenbeläge, Dach – oder Fassadenplatten.
Oft kommt das Thema Asbest erst auf, wenn eine Baumaßnahme geplant ist und jemand an diese potentielle Gefahr im betroffenen Gebäudeteil denkt. Trotzdem ist es inzwischen empfehlenswert, auch gezielt nach Asbest zu suchen und diesen zu entfernen. Denn das Verbot von Asbest liegt fast 30 Jahre zurück. Das bedeutet, dass auch asbesthaltige Bauteile ~30 Jahre und oft deutlich älter sind. Damit haben sie ihre berechnete Haltbarkeitsdauer erreicht oder bereits weit überschritten. Die Gefahr einer schleichenden und unentdeckten Asbestfaserfreisetzung und -verteilung steigt kräftig, je älter die Materialien werden.
So kann aus einem maroden Bauteil klammheimlich eine Asbestbelastung für ein ganzes Gebäude werden. Mit einer geplanten, professionellen Asbestentfernung wird diese Gefahr zuverlässig gebannt. Hinzu kommen die Besitzer- oder Mieterwechsel im Gebäude. Selbst wenn Vorbesitzer das Vorkommen von Asbest bekannt ist, wird das im Fall eines Verkaufes oder einer Vermietung auch mal vergessen. Dann jedoch gelangen Asbestfasern beim Abbürsten, Anschleifen, Löcher bohren in die Umwelt. Neben den Gesundheitsgefahren drohen hier auch strafrechtliche Folgen.
Für einen Laien und selbst Profis ist es selten möglich, 100% zuverlässig Asbest zu erkennen. Schadstoffsanierer können bei typischen Asbestprodukten auf ihre Erfahrung vieler Berufsjahre zurückgreifen. Letzte Gewissheit gibt allerdings nur der Labortest. Immobilienbesitzer oder Mieter sollten ihr Gebäude aufmerksam prüfen, wenn es im Zeitraum von 1960 bis 1993 erbaut wurde oder in diesen Jahren Sanierungsmaßnahmen oder Baumaßnahmen am Gebäude stattgefunden haben. Asbest war auf Grund der Isolationsfähigkeit und Hitzebeständigkeit als Zusatz in einer Vielzahl von Bauteilen beliebt. Außerdem wurde Asbest zur Verbesserung der physikalischen Eigenschaften häufig in Baustoffen verwendet. Genau in diesen Einsatzgebieten sollte auch als Erstes nach Asbest gesucht werden.
Typischerweise werden auch außerhalb einer Komplettsanierung immer mal einzelne Gewerke mit Arbeiten an Immobilien beauftragt. Heizkörper sollen getauscht, Fassaden erneuert oder alte, womöglich asbesthaltige Bodenbeläge entfernt werden. Wenn der entsprechende Gebäudeteil vor 1990 das letzte Mal bautechnisch angefasst wurde, muss hier unbedingt die Überlegung zu möglicherweise vorhandenem Asbest und dessen Entfernung getroffen werden. Manchmal weisen erfahrene Handwerker selbst darauf hin und bitten um Überprüfung und Entfernung, bevor sie ihre Arbeit machen können. Scheinbar lässige Handwerksfirmen, die über diese Gefahr hinweggehen und drauflos bauen, sind keine Hilfe für den Bauherrn! Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern insbesondere die Nutzer des Gebäudes. Der freisetzte Asbeststaub löst sich nicht in Luft auf, sondern bleibt in der Raumluft bzw. legt sich auf allen Flächen ab! Es sind gesundheitliche und strafrechtliche Folgen zu befürchten.