In der Stadt Bergen im Land Niedersachsen führten wir eine Asbestsanierung in einem Mehrfamilienhaus mit neun hellen Wohneinheiten durch. In diesem Fall enthielt der Bodenbelag Asbest. Bei diesen asbesthaltigen Bodenbelägen handelte es sich um Floorflex Platten. Das Gebäude stand zum Zeitpunkt der Asbest-Sanierung vollständig leer.
Floorflex war ab den 1950er bis in die 1970er Jahre hinein ein beliebter Standard-Fußbodenbelag. Da dieses Material spröde und hart war, wurde Floorflex als Fliesen verkauft und verlegt. Die Seitenmaße einer Fliese lagen zwischen 20cm und 40cm.
Asbest ist im Floorflex Bodenbelag stark gebunden, Asbestfasern können sich aus intakten Bauteilen also kaum herauslösen. Diese Sicherheit schwindet mit jedem Jahr, das Floorflex verlegt bleibt, da die ehemals hohe Widerstandsfähigkeit und Festigkeit durch das inzwischen erreichte Materialalter von vierzig Jahren und mehr ständig abnehmen.
Besonders bedenklich sind zerbrochene Floorflex Platten oder bereits vollständig fehlende Platten, die die asbesthaltige Klebstoffschicht freilegen.
In den einzelnen Wohnungen entfernten wir unter Einhaltung der Schutzvorschriften erst den asbesthaltigen Bodenbelag. Die abgelösten Floor-Flex Teile legten wir sofort in feste Abfallsäcke, sogenannte Bigbags. Auf den Säcken ist die gesetzlich vorgeschriebene Warnung zum asbesthaltigen Inhalt aufgedruckt. Dann schliffen wir den Kleber unter dem Bodenbelag ab. Ebenfalls unter sorgfältigen Schutzmaßnahmen, denn diese Klebstoffe enthalten ebenfalls fast immer Asbest und dann in nur schwach gebundener Form. Asbestfasern können sich also leichter herauslösen.
Neben Schutzkleidung kamen während der Asbest Sanierung Asbestsauger und Filteranlagen zum Einsatz.
Nachdem wir den asbesthaltigen Bodenbelag vollständig entfernt hatten, reinigten wir die Räume sorgfältig und führten die vorgeschriebenen Nachweisproben durch.
Die Zwischenlagerung und Entsorgung des Asbests erfolgte vorschriftsmäßig in besonders gekennzeichneten Abfallsäcken mit Entsorgungsnachweis.
Es ist verboten, asbesthaltigen Fußbodenbelag zu versiegeln. Ein abdeckender neuer Bodenbelag darf also nicht verklebt, verschraubt oder anderweitig dauerhaft befestigt werden. Auch Schneiden, Hineinbohren (für Türstopper oder Ähnliches) ist untersagt.
Unsere Empfehlung an dieser Stelle: Lassen Sie die Floorflex Platten rechtzeitig entfernen. Neben der akut steigenden Gefahr der Asbestfreisetzung durch Überalterung des Materials wird der alte Bodenbelag mit Asbest auch ganz schnell mal vergessen, wenn sich die Raumnutzung ändert, neue Mieter einziehen oder die Immobilie verkauft wird.